Rubrik | Fahrzeugtechnik |
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Thema | HRB vs. DLK; war: Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | 27 Beiträge |
Autor | Marc8o D8., Korntal-Münchingen / Baden-Württemberg | 550936 |
Datum | 30.03.2009 00:02 MSG-Nr: [ 550936 ] | 7236 x gelesen |
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Geschrieben von Ralf SchmidtUm den zweiten Rettungsweg mit Hubrettungsfahrzeugen überhaupt sicherstellen zu können, werden teilweise Feuerwehrzufahrten und Feuerwehraufstellflächen nach DIN 14090 gefordert. Hier finden sich u.a. folgende Forderungen:
- Mindestgröße 5 x 11 m
- Max. Neigung 5%
- Befestigung für eine Bodenpressung von mind. 800 kN/m²
- Befestigung für Fahrzeuge mit max. 16 to zGM und 10 to Achslast
- etc.
Dies sind jedoch Mindestanforderungen, und es ist jeder Gemeinde freigestellt, diese zu überbieten. Ich war mal bei einem TdoT einer FF, die eine HRB mit 18t hat, und habe dort auch dieses Thema angesprochen. Ich bekam zur Antwort, dass die Feuerwehraufstellflächen im Stadtgebiet für 22t ausgelegt sind.
Zusätzlich zu den genannten Nachteilen ist der Einsatz von HRB auch problematisch, wenn Strassenbahnoberleitungen, bzw. oberirdische Leitungen für Strassenbeleuchtung vorhanden sind. Die Kölner Strassenbahn fährt übrigens sowohl nach Bergisch Gladbach als auch nach Frechen.
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| 28.03.2009 16:14 |
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., Dinslaken Feuerwehr Bergisch Gladbach beschafft Teleskopmast | |