Rubrik | Berufsfeuerwehr |
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Thema | FALCK, Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Vorgaben | 57 Beiträge |
Autor | Dr. 8Dr.8 Th8oma8s R8., Hansestadt Greifswald / Mecklenburg-Vorpommern | 550082 |
Datum | 25.03.2009 12:02 MSG-Nr: [ 550082 ] | 20425 x gelesen |
Grundgesetz
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Geschrieben von Ulrich CimolinoKomisch, ich kenn Bahnkunden und Eisenbahner, die sind alles andere als Unzufrieden mit privaten Bahnanbietern...
Als Bahnkunde fahre ich auch gerne mit den privaten Bahnen. Aber die Eisenbahner (insb. Triebfahrzeuführer und Zugbegleiter) verdienen i.d.R. wirklich weniger als ihre DB-Kollegen.
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Alle Aussagen sind ausschließlich meine private Meinung!
PS: Artikel 5 GG gilt auch für FA (SB). Still mitzulesen und nicht offen zu diskutieren ist übrigens unfair und zeugt von fehlenden Argumenten.
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