Rubrik | Feuerwehrtechnik |
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Thema | Feuerwehr als Brandsch.einrichtung und Verein, war FW in den Niederl. | 21 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 549508 |
Datum | 22.03.2009 12:34 MSG-Nr: [ 549508 ] | 5603 x gelesen |
Löschgruppenfahrzeug
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Löschgruppenfahrzeug
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Tragkraftspritzenfahrzeug
Feuerwehrdienstvorschrift
Löschgruppenfahrzeug
1. Schnellangriffseinrichtung zur schnellen Wasserabgabe
2. Sachsen
Hallo,
Geschrieben von Lutz RichterEs macht einfach keinen Sinn, wenn an zwei Standorten welche keine 2 km auseinender liegen je eine Feuerwehr nach Grundausstattung vorgehalten wird wenn in der Mitte eine Wehr mit LF 20/16 bzw. TLF 16/25 und MTW vorgehalten werden kann.
woher kommt nun die Notwendigkeit ein LF 20/16 dort zu parken, wenn vorher zwei TSF ausgereicht haben? Kosten sind dir bekannt? Einsparungen erreiche ich dadurch sicherlich nicht...
Geschrieben von Lutz RichterDieses Vorgehen würde fast wie von alleine auch eine bessere Ausbildung und Einsatzroutine nach sich ziehen.
Warum bessere Ausbildung? Mit dem Fahrzeug kann ich die Ausbildung genauso schleifen lassen wie beim TSA, TSF o.ä...
Wenn es mir schlichtweg egal ist? Dann lache ich vielleicht noch über die Dummheit der Gemeinde, so ein Schiff hierher zu stellen, lasse aber alles so, wie es war. FP ist ja FP oder? FWDV 3 ändert sich auch nicht, nur weil ich jetzt ein LF da stehen habe (ich weiß, Wassertank etc., kann man ja aber galant übersehen)...
Kann ich alles so laufen lassen wie bisher. Vielleicht bilde ich jetzt noch nen Innenangriff mit SA ff aus, weil den haben wir ja auch auf dem Fahrzeug und das geht ja schneller als bisher, heißt ja Schnellangriff.
Habe ich da jetzt was gewonnen?
Wieso kriege ich jetzt mehr Einsatzroutine? Brennt es automatisch öfter oder gibtes automatisch mehr Unfälle oder ganz allgemein Einsätze, nur weil ich jetzt ein größeres Auto habe? Erklär doch bitte mal die Zusammenhänge...
Viele Grüße
Christian
Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!
besucht die Feuerwehr Steinbach
"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)
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| 21.03.2009 20:56 |
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Mich7ael7 W.7, Ronnenberg FW in den Niederlanden, war: LF für die WV | |