Rubrik | Werk-/Betriebsfeuerwehr |
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Thema | Richtlinien zur Ausstattung? | 27 Beiträge |
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 549293 |
Datum | 20.03.2009 15:46 MSG-Nr: [ 549293 ] | 10190 x gelesen |
1. Werkfeuerwehr
2. Wehrführer
3. Wasserförderung
Großtanklöschfahrzeug
Moin,
WF sind zur Nachbarschaftlichen Löschhilfe verpflichtet, kommen also durchaus zu Einsätzen auserhalb ihres Betriebes. Bei Betriebsfeuerwehren ist dieses wiederum anders, diese tauchen offiziell nirgends auf, werden also auch nicht anstellen eingesetzt, wo sie nicht selber tätig sind (Betrieb, Baustelle...). Damit müssen sie auch nirgends einsatzmäßig anfahren, also keine Sonder, oder gar Wegerechte in Anspruch nehmen. Und wenn sie dieses nicht müssen brauchen sie auch keine Sondersignalanlage. Und bis jetzt weis noch keiner ob die ein GTLF als Fahrzeug anstreben, oder einen Handkarren. Letztere bekommen nämlich grundsätzlich keine Sondersignalanlage. ;-)
Bis dann.
Lutz.
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