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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | GEZ bei der Feuerwehr?? | 23 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 549245 | ||
Datum | 20.03.2009 13:39 MSG-Nr: [ 549245 ] | 8325 x gelesen | ||
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hallo, Geschrieben von Lutz Richter wie sehen die gerichte das denn ? Eher so, daß die Gebühr in jedem Falle anfällt oder so, daß die Gebühr garnicht fällig wird ? Das sind, soweit ich weiss Einzelfallentscheidungen die man nicht auf anderen Konstellationen übertragen kann. An einem Standort ist immer nur ein PC gebührenpflichtig. Egal wieviele Kisten da betrieben werden. Gehen wir mal von einer Feuerwehrleitstelle aus - die hat: => hier ist jeweils das Radio und der Fernseher gebührenpflichtig für die PCs fallen keine Gebühren an. Die hängen kostenfrei am Radio bzw. Fernseher dran. andere Fall - Feuerwehrgerätehaus: => Das Radio ist gebührenpflichtig - die PCs hängen "kostenfrei" am Radio dran noch ein Fall - wieder ein Gerätehaus => Für die PCs ist einmal die GEZ-Gebühr in der Höhe wie ein Radio fällig. Egal wieviel PCs an diesem Standort noch rumstehen. Ich hoffe ich hab das jetzt richtig erklärt und anschaulich dargestellt. Ansonsten soll unser Mann vom Fach eingreifen ;-) MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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