News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Leinenbeutel an PA | 53 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548830 | ||
Datum | 17.03.2009 22:54 MSG-Nr: [ 548830 ] | 18727 x gelesen | ||
Geschrieben von Mario Struebing ist nun mal ein Veränderung am Gerät, schriebt nunmal der Hersteller. Ja und? Das betrifft nur die Produkthaftung. Diese ist mir als Anwender der bei der Unfallkasse versichert ist erst mal ziemlich egal. Damit darf sich dann die Unfallkasse rumschlagen. Die kann ggf. regreß prüfen gegen den der die Veränderung beid er Feuerwehr durchgeführt hat, dann muß aber schon ein kausaler Zusammenhang zwischen Veränderung am Gerät und Unfallereignis vorliegen (z.B. LA-Schlauch durch ein Stück Gartenschlauch ersetzt das im Einsatz geschmolzen ist und des AGT deshalb verunglückt ist). Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|