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Thema | ehrenamtliche Führungskräfte | 35 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8W., Gifhorn / Niedersachsen | 548357 |
Datum | 15.03.2009 19:46 MSG-Nr: [ 548357 ] | 9685 x gelesen |
1. Freiwillige Feuerwehr
2. Feuerwehrfrau
Wehrleiter (RLP)
Leiter der Verbandsgemeinde-Feuerwehr bzw. Leiter einer Feuerwehr einer Stadt
Technisches Hilfswerk
Technisches Hilfswerk
Geschrieben von Peter LieffertzZur eigentlichen Ursprungsfrage:
Ich denke das es in der sich immer schneller bewegenden Welt schwerer wird quasi nebenbei eine FF zu führen. Wenn der WL keinen verständnisvollen Chef hat oder Freiberufler o.ä. ist, ist es für ihn schwer immer an die richtigen Stellen zeitmäßig zu kommen.
Das ist leider richtig und somit ein Problem unter dem wir alle zu leiden haben. Die einfache Erstattung der Lohnausfälle hilft vielen Firmen nicht weiter, wenn sie denn hierdurch mit ihrer angebotenen Leistung in Terminverzug geraten und die Verluste sich vervielfachen.
Auch hier macht es sich die Politik einfach, in dem man das einfach den Betroffenen vor Ort ausbaden oder regeln lässt. Das alles sollte uns aber nicht dazu bewegen, diese nicht von uns gewollten oder verursachten Mängel mit eigenen Spaltungbewegungen auffangen zu wollen.
Ich bleibe dabei:
Führungskräfte und Mannschaft arbeiten nicht nur miteinander, sondern auch füreinander. Das Ergebnis ist immer ein Gesamtergebnis guter Teamarbeit und sollte auch so gewertet werden. Bei der Bezahlung einer Seite drückt man damit nicht nur aus, dass man die Leistung der anderen Seite nicht würdigt. Man spaltet bewusst und schafft eine Zwei-Klassen-Gesellschaft wo doch eigentlich nur das kameradschaftliche Miteinander zum Erfolg führen kann. Weist diese bezahlte Führungskraft denn auch noch kleine Fehler auf, die man bei etwas gutem Willen sicherlich finden kann, ist der Krieg vorprogrammiert.
Eine HA-Führungskraft kann ich mir bestenfalls da vorstellen, wo es sich nur um administrative Belange der Institution handelt. Sobald es aber in den aktiven Teil der Mannschaft geht (echte Einsatzkräfte - nicht Ordensträger) sollte eine finanzielle Gleichbehandlung vorausgesetzt werden. Ausgenommen sind dabei natürlich die Aufwandsentschädigungen, wobei mir da allerdings bei der Höhe, die da in einigen Gemeinden gezahlt wird, auch schon schwindelig wird.
Gruss
Jürgen Wenzel
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