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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 548300 | ||
Datum | 15.03.2009 14:08 MSG-Nr: [ 548300 ] | 140217 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian Besch Nur dann hast du immer noch Feuerwehrwarlords die, wenn es sein muss mit den historischen Stadtgrenzen von vor 72, auf Ihren Rechtsanspruch bestehen in Ihrem Einsatzgebiet alarmiert zu werden. Dann mache ich als IM einen "Autobahnerlaß" der festlegt, daß auf die BAB unabhängig von der örtlichen Zuständigkeit gem. Markungsgrenze nur die entsprechend besonders benannten Einheiten auffahren. Zumal ich Strecken kenne, da klappt das örtliche Zuständgkeitsprinzip schon mangels geeigneter Auffahrt schlicht nicht. Da müßte die Wehr in deren Markung die BAB dort verläuft erst mal 10km Landstraße fahren, um zur nächsten Auffahrt zu kommen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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