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Thema | ehrenamtliche Führungskräfte | 35 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 548289 |
Datum | 15.03.2009 13:27 MSG-Nr: [ 548289 ] | 10460 x gelesen |
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Geschrieben von Peter BuchnerKann das ein Ea als Führungskraft noch leisten?
Kommt darauf an. Vor allen Dingen was die Alternative ist.
a) Ich habe da in einer Hiorg eine Führungskraft die z.B. RS und Ausbilder ist und dann als Gruppen oder Zugführer seine Leute kennt und mit Ihnen gegelmäßig übt. Im Beruf ist die ea. Führungskraft auch Führungskraft der unteren oder mittleren Führungsebene.
b) Ich habe einen ha. RA der als Fortbildung vor 6 Jahren einmal einen GF-RD gemacht sowie im Folgejahr voller Elan eine Übung mit den Ehrenamt. Danach ist er nicht wieder in die Verlegenheit gekommen führen zu müssen.
Gruß
Ingo
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| 15.03.2009 13:11 |
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Pete7r B7., Weißenthurm |
| 15.03.2009 13:27 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg | |