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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | Rückrufaktion für Hanrath-Feuerwehrstiefel? - war: Hanraths Klage ... | 4 Beiträge | ||
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 548282 | ||
Datum | 15.03.2009 12:48 MSG-Nr: [ 548282 ] | 2762 x gelesen | ||
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hallo, In der mündlichien Verhandlung am 10.03.09 vor dem VG Achen geäussert: Rückruf aller verkauften Hanrath-Feuerwehrstiefel die unter die 2. Untersagungsverfügung fallen. Wenn das zutrifft und die 2. Untersagungsverfügung dann nach Ablauf der Fristen auch juristisch nicht mehr anfechtbar sein wird müsste Hanrath eine Rückruf dieser Stiefel durchführen. Dabei müsste meiner Ansicht nach die Firma entweder den Kaufpreis erstatten oder ein neues Paar Stiefel mit gültigem Zertifikat UND durchgeführter Qualtitätsicherung im Tausch ausliefern. Diese Vorgehensweise schreibe ich jetzt einfach spekulativ hier rein. Ist ein reines Gedankenmodell über eine mögliche Umsetzung einer möglichen Auflage in der Untersagungsverfügung. Egal welche Variante gewählt wird - eines ist sicher: das wird die Firma Hanrath Schuh-GmbH recht viel Geld kosten. Abhängig von der verkauften Stückzahl dürfte da eine ansehnliche Summe zusammenkommen. Und da stellt sich nun die Frage ob diese Firma, eine GmbH, diese Kosten tragen kann. Vor allem auch vor dem Hintergrund das in letzter Zeit Mitarbeiter entlassen wurden und, nach deren Angabe vor Gericht, zur Zeit Kurzarbeit gemacht wird. Am Schluss der Verhandlung vor dem VG Aachen ist seitens Hanrath eine mögliche Insolvenz erwähnt worden. Ist das eine Möglichkeit eine behördlich angeordnete Rückrufaktion ins Leere laufen zu lassen? MkG Jürgen Mayer Webmaster www.FEUERWEHR.de | ||||
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