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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | AED Ausbildung erst ab 18 Jahren | 18 Beiträge | ||
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 548246 | ||
Datum | 15.03.2009 10:46 MSG-Nr: [ 548246 ] | 5283 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Eschenlohr verbandsinterne Vorschriften Von welchem Verband? Geschrieben von Philipp Eschenlohr Jugendschutzgesetz, Wo steht da das ein Jugendlicher keine EH leisten darf? Geschrieben von Philipp Eschenlohr Jugendarbeitsschutzgesetz. Hier ist die Frage ob "sonstigen Dienstleistungen, die der Arbeitsleistung von Arbeitnehmern ... ähnlich sind" mit organisierter EH gtroffen wird. Insbesondere da es bei Jugendlichen sicherlich häufig um "gelegentlich als Gefälligkeit" oder im "Rahmen einer Jugendhilfeeinrichtung" oder auch im Schulsanitätsdienst handeln dürfte. ich z.B. würde mich lieber von einem SSDler versorgen lassen der einen sanHelfer Kurs hat aber noch nicht 18 ist als von einen Lehrer der vor 20 Jahren einen LSM Kurs gemacht hat. Gruß Ingo | ||||
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