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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Berufsfeuerwehr
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaQualifikation Notrufabfrage Rettungsdienst7 Beiträge
AutorChri8sti8an 8K., Bitterfeld-Wolfen / Sachsen-Anhalt547961
Datum13.03.2009 12:44      MSG-Nr: [ 547961 ]3378 x gelesen

Hallo,

in Sachsen - Anhalt gilt:

http://www.inneres.sachsen-anhalt.de/bks-heyrothsberge/bks_neu/download/gesetze/bs_erlasse/einsatzleitstellenrichtlinie.pdf

Aber: achte auf das Datum der Verabschiedung des Erlasses!

In der Regel haben die LST Mitarbeiter sowohl eine medizinische, als auch eine feuerwehrtechnische Ausbildung (mindestens jedoch RS + GF-FF bzw. bei BF BIII).

Trotz der Tatsache, dass ich in Sachsen - Anhalt arbeite, gibt es in meiner Dienststelle übrigens keine getrennten Abfrageplätze.

mfG C.Kohler



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 13.03.2009 10:13 Hube7rt 7K., Erkelenz
 13.03.2009 12:17 Seba7sti7an 7C., Itzehoe
 13.03.2009 12:34 Stef7an 7H., Essen
 13.03.2009 12:37 ., Berlin
 13.03.2009 12:44 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 13.03.2009 12:50 Chri7sti7an 7K., Bitterfeld-Wolfen
 14.03.2009 18:07 Hube7rt 7K., Erkelenz

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