Geschrieben von Hubert KohnenNur gibt es sicher Bundeslaender / Regionen, in denen es eine getrennte Abfrage gibt.
Was muss hier vorgehalten werden?
Rett Ass oder RettSan.
Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg?
Da wird es nicht überall gesetzliche Regelungen geben.
Für Rettungsleitstellen kenne ich nur den Rettungsassisteten, wobei teilweise die Anwesenheit EINES RettAss in der ReLtS ausreichend ist (z.B. BaWü). In integrierten/gemeinsamen Leitstellen wird ggf. die Brandschutz- und Rettungsdienstqualifikation herabgesenkt: FF-GF-Qualifikation plus RettAss oder BF-GF plus RettSan.
Bei Werkfeuerwehren, Flughafenfeuerwehren oder dem Werkschutz gibt es im Regelfall keine derartigen Vorgaben für die RD-Qualifikation. Ist auch nur konsequent, da ja über eine Betriebsanweisung auch festgelegt werden kann, dass an Stelle des Notrufs 112 immer die Pforte angerufen und von dort der RD alarmiert wird.
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