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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Qualifikation Notrufabfrage Rettungsdienst | 7 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein | 547952 | ||
Datum | 13.03.2009 12:17 MSG-Nr: [ 547952 ] | 3602 x gelesen | ||
Geschrieben von Hubert Kohnen Was muss hier vorgehalten werden? Auszug aus dem RettG S-H: Die Rettungsleitstelle ist mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten im Sinne des § 1 RettAssG zu besetzen, die oder der für diese Aufgabe durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Rettungsdienst weitergebildet sein muß. Weder dort, noch im Durchführungserlaß oder im Brandschutzgesetz ist ein Leitstellenlehrgang o.ä. beschrieben. Sebastian -- Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg | ||||
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