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Landesfeuerwehrschule
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaQualifikation Notrufabfrage Rettungsdienst7 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8C., Itzehoe / Schleswig-Holstein547952
Datum13.03.2009 12:17      MSG-Nr: [ 547952 ]3602 x gelesen

Geschrieben von Hubert KohnenWas muss hier vorgehalten werden?
Rett Ass oder RettSan.
Leitstellenlehrgang an LFS oder Schule einer HiOrg?


Auszug aus dem RettG S-H:
Die Rettungsleitstelle ist mit einer Rettungsassistentin oder einem Rettungsassistenten im Sinne des § 1 RettAssG zu besetzen, die oder der für diese Aufgabe durch eine mindestens dreijährige Tätigkeit im Rettungsdienst weitergebildet sein muß.

Weder dort, noch im Durchführungserlaß oder im Brandschutzgesetz ist ein Leitstellenlehrgang o.ä. beschrieben.


Sebastian
--

Feuerwehr Heiligenstedtenerkamp
Löschzug-Gefahrgut Kreis Steinburg

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