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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
| Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 547891 | ||
| Datum | 12.03.2009 21:27 MSG-Nr: [ 547891 ] | 141605 x gelesen | ||
Geschrieben von Bernhard Kuisl Das bayerische Innenministerium und auf welcher Basis? Ist ja durchaus denkbar, dass für den Rest des Einsatzgebietes ein TSF ausreicht. Und Material zur TH ist ja auf dem TLF 16/25 bisher ja auch überschaubar... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | ||||
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