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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Pete8r L8., Flöha / Sachsen | 547808 | ||
Datum | 12.03.2009 16:41 MSG-Nr: [ 547808 ] | 141780 x gelesen | ||
Geschrieben von Sascha Tröger Springlicht ist m. W. deutschlandweit verboten, stört nur niemand. Auch in Sachsen nicht. Heckwarneinrichtungen gibt es in Sachsen auch an Fahrzeugen. Es stört nur keinen. Uns es kontrolliert auch niemand.... Geschrieben von Sascha Tröger Zum Glück sind die BF Chemnitz und Zwickau nicht weit entfernt, sodass man diese im Zweifelsfall nachfordern könnte. Ich habe das in einem Vortrag dieses Thema auch schon mal so vertreten. Die Frage eines Zuhörers/Mitreferenten eines Koll. einer der betreffenden BF war:"Wieviele AB soll ich dir hinklatschen?" Da is nix mit Personal. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | ||||
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