Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Unfallversicherungsschutz im Freiw. Feuerwehrdienst | 13 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 547737 |
Datum | 12.03.2009 13:15 MSG-Nr: [ 547737 ] | 4110 x gelesen |
Infos: | 12.03.09 BGI 506 Aufgaben, Leistungen und Organistion ihrer gesetzlichen Unfallversicherung 12.03.09 SGB VII
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Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch, für uns interessant insbesondere:
- Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) - Gesetzliche Krankenversicherung
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) - Gesetzliche Unfallversicherung
Geschrieben von Rafael Birklewelche Leistungen deckt der Unfallversicherungsschutz für freiw. Feuerwehrleute?
Die nach SGB VII gefordferten.
Geschrieben von Rafael BirkleSind die Regelungen von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich oder überall (zumindest Bundesland) gleich?
i.d.R. im Bundesland bzw. Zuständigkeitsbereich des Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gleich. Was die SGB VII Leistungen betrifft da es sich um ein Bundestgesetz handelt sogar bundesweit.
Abweichungen kann es bei Zusatzleistungen auf Grund von Zusatzversicherungen geben.
Näheres über die Leistungen der Unfallkasse Ba-Wü siehe hier. z.B. unter Leistungen.
Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!
Christian Fischer
Wernau
P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de
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