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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | LF 20/16 | 123 Beiträge | ||
Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 547699 | ||
Datum | 12.03.2009 10:30 MSG-Nr: [ 547699 ] | 142234 x gelesen | ||
Hallo! Geschrieben von Olf Richter wird es das nicht? Naja, in Sachsen wurden (werden?) durchaus "tolle" Konstruktionen gefördert: Hier in der Stadt steht ein TLF 16/25, was mehr oder weniger zum HLF gepimpt wurde: Rettungssatz (mit S 140 - man fährt damit auf die BAB und betreibt u. U. LKW-Rettung!), Hebekissen, Rettungsbühne, Schleifkorbtrage usw., natürlich ohne Sprungpolster und Schiebleiter. Gibt zwar auch ein LF 16/12 nach Norm, was natürlich nicht Erstangriffsfahrzeug ist. Dafür gibt es im ehemaligen Landkreis Chemnitzer Land keinen einzigen großen RW, keinen großen ELW (hier in der Stadt mit 26.000 EW und 9 Ortsfeuerwehren gibt es nicht mal einen kleinen) und ob man den vorhandenen GWG wirklich als GWG bezeichnen kann, ist fraglich. Soviel zur vernünftigen Fahrzeugförderung und -planung in Sachsen... Zum Glück sind die BF Chemnitz und Zwickau nicht weit entfernt, sodass man diese im Zweifelsfall nachfordern könnte. Springlicht ist m. W. deutschlandweit verboten, stört nur niemand. Auch in Sachsen nicht. Heckwarneinrichtungen gibt es in Sachsen auch an Fahrzeugen. MkG Sascha | ||||
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