Rubrik | pers. Ausrüstung |
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Thema | Inventarisierung von Schutzkleidung | 32 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 547626 |
Datum | 11.03.2009 22:41 MSG-Nr: [ 547626 ] | 16465 x gelesen |
Herstellungs- und Prüfbeschreibung für eine allgemeine Feuerwehr-Schutzkleidung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Persönliche Schutzausrüstung
Hallo Christian,
stimmt schon, das in der HuPF als Mindestanforderung 5 Waschgänge drinstehen. Aber eine kurze, schriftliche Anfrage beim Hersteller sollte doch klären, wie oft die Bekleidung gewaschen werden kann.
Und imZweifel muss man die PSA nicht beflammen lassen um heraus zu bekommen, ob sie noch intakt ist. Man kann sie auch dem Regenturm? Test bei Gore unterziehen und so stichprobenartig in gewissen Abständen PSA überprüfen lassen.
Hat man vorher ein wenig mehr Geld investiert, kann man natürlich auch einfach über die Reparaturöffnungen in die PSA "hineinschauen".
Gruß Christian
Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!
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