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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Behördenkennzeichen Berlin | 36 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 546835 | ||
Datum | 05.03.2009 19:17 MSG-Nr: [ 546835 ] | 9992 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Wittenberg laut dem Auszug hier sind aber KEINE Ausnahmen zulässig!!! Einfach die der Änderung zu Grund liegende Rechtsvorschrift lesen. Das erleichtert vieles, vor allem die Rechtsfindung... §8 Abs. 1 S. 5 der Fahrzeugzulassungs-Verordnung sagt "Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen erhalten besondere Kennzeichen nach Anlage 3; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben." Und daraus ergibt sich eben für Berlin B 123456 als mögliches Kennzeichen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
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