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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Brandmeisteranwärter obwohl Rot-Grün-Schwäche | 17 Beiträge | ||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 546755 | ||
Datum | 05.03.2009 11:06 MSG-Nr: [ 546755 ] | 14522 x gelesen | ||
Geschrieben von Julia Smolik Und was für Einschränkungen? Kennen uns da nicht aus. Zunächst unterscheidet man zwischen der Rot- und der Grün-Schwäche. Und die gibt es in unterschiedlichen Schweregraden, wie Stefan bereits schrieb. Wiki hilft auch gerne weiter Auch ich hab mal am Einstellungstest einer großen BF im Norden teilgenommen und da stellte man eine (mir bereits) bekannte Rot-Grün-Schwäche fest. Das wurde dann bei einem Augenarzt meiner Wahl dann weiter verifiziert und der diagnostizierte dann eine Grün-Schwäche. Somit hätte ich zur BF können, denn die Rot-Schwäche ist Auschlußkriterium für den Führerschein Klasse C bzw. die Personenbeförderung (so weit ich weiß bzw. man mir damals sagte). Aber mal unter uns: im Alltag macht sich (m)eine Rot-Grün-Schwäche nicht/kaum bemerkbar, aber der Arbeitgeber (hier die BF bzw. der Gesetzgeber für die Führerscheine) hat nun mal das Recht gewisse Anforderungen an die Arbeitnehmer zu stellen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | ||||
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