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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Auswirkungen der neuen DIN 14502-3 | 105 Beiträge | ||
Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 546135 | ||
Datum | 02.03.2009 07:26 MSG-Nr: [ 546135 ] | 53742 x gelesen | ||
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Das hatten wir ja schon in einem anderen Thread durch. :) NRW und BaWü sind die einzigen Bundesländer (Anfrage, Stand 2007), die für Fahrzeuge des Rettungsdienstes bzw. Feuerwehr und Katastrophenschutz aufgrund eines Erlasses eine Ausnahme von §70 StVZO erteilt haben. In allen anderen Fällen wird es mehr oder weniger geduldet (was nicht heisst, das es legal ist.) Das BMVBS verweist im Übrigen bei Anfragen auf die Zuständigkeit der Länder. Zum Thema Überwachungsorganisationen äußere ich mich jetzt nicht - dann müssen so einige So.-KFZ in privater bzw. gewerblicher Hand herumfahren .... 8) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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