Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Pflichtfeuerwehr in Schliersee/By | 93 Beiträge |
Autor | Hans8-Jö8rg 8H., Erbach / Hessen | 546118 |
Datum | 01.03.2009 23:10 MSG-Nr: [ 546118 ] | 39197 x gelesen |
Infos: | 25.02.09 Freiwillig geht es nicht mehr 25.02.09 Spitzingsee: Einsatzbericht vom 24.02.2009
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Hallo Christian,
danke für deine schnelle Antwort.
Den § 10 Abs. 3 Hessisches Brand- und Katastrophenschutzrecht hat man so geändert, dass heute dort von Einwohnerinnen und Einwohner gesprochen wird, die für 10 Jahre zum ehrenamtlichen Dienst (Pflichtfeuerwehr) herangezogen werden können. Umgesetzt werden soll das Ganze durch die Hessische Gemeindeordnung (HGO) § 22 und 23. Die Entschädigung müsste dann nach § 27 HGO erfolgen. Dort steht jeodch nur etwas von Fahrtkosten, Verdienstausfall und Betreungskosten. Richtig wäre, wenn dort stehen würde: der nachweisbare Aufwand des ehrenamtlich Tätigen. Aber wir sind erst am Anfang, so befürchte ich.
Ich denke die Zeiten, dass man jemand zum Feuerwehrdienst verpflichten kann, sind einfach vorbei. Denn zum einen, würde das in der betroffenen Verwaltung eine Lawine an Verwaltungsakten lostreten und entspechend Personal dort binden, die Feuerwehrführung hätte nur noch zutun, dass sie jurstisch einwandfrei feststellt und dokumentiert, wer gerade Dienst getan hat und wer nicht und müsste ständig dem Bürgermeister Dienstsäumige melden.
Da müssen andere Wege für die Zukunft gefunden werden, wie z.B. in Dettenhausen, BW. Einfach den Bürger heraustellen, der etwas für die Allgemeinheit tut und nicht wie so oft in der Vergangenheit (Zitat): Oh die Feuerwehr, die kosten doch nur Geld.
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| 22.12.2008 17:16 |
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Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth | |