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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflichtfeuerwehr in Schliersee/By | 93 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 546114 | ||
Datum | 01.03.2009 22:57 MSG-Nr: [ 546114 ] | 39141 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Hallo, wo steht das mit den "nur Herren"? Weil ich habe nur das gefunden: Geschrieben von HBKG §10 (3) Alle Einwohnerinnen und Einwohner vom vollendeten 18, Lebensjahr bis zum vollendeten 50. Lebensjahr können bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren zum ehrenamtlichen Dienst in der Gemeindefeuerwehr herangezogen werden. Ausgenommen sind Personen, deren Freistellung im öffentlichen Interesse liegt, und Angehörige von Organisationen und Einrichtungen, soweit der Dienst in diesen Organisationen und Einrichtungen von dem für den Brandschutz und die Allgemeine Hilfe zuständigen Ministerium als Ersatz für den Feuerwehrdienst anerkannt worden ist. Oder gibts noch nen anderen Punkt? Habs eben nurmal überflogen. Gruß Christian | ||||
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