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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Feuerwehr Förderverein | 10 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 545847 | |||
Datum | 28.02.2009 07:14 MSG-Nr: [ 545847 ] | 4082 x gelesen | |||
Geschrieben von Martin Müller ürde gerne mal erfahren, welche vorraussetzungen man erfüllen muss, um einen feuerwehr förderverein zu gründen. wo meldet man das an? was ist dafür notwendig? BGB (§§ 21 ff.) AO (§ 51 ff.) MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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