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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 545806 | ||
Datum | 27.02.2009 18:45 MSG-Nr: [ 545806 ] | 9963 x gelesen | ||
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Geschrieben von Ingo zum Felde Ich habe im Studium nichts dergleichen gelernt. Deshalb schrieb ich ja auch: die didaktische Eignung hat jeder, der die Ausbildereignung in seinem Beruf erwirbt, also die meisten .... Akademiker,... Bei mir nahmen ca. 100% dieses Wahlfach war, weil unsere Profs schon damals Werbung dafür machten. Wer diesen Kurs nicht macht darf ihn für einen vierstelligen Eurobetrag bei der IHK seines Vertrauens nachholen. Gruß, Markus Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital) | ||||
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