Rubrik | Ausbildung |
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Thema | Ausbildung zum Ausbildner; war Rechtsgrundlagen | 28 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 545784 |
Datum | 27.02.2009 16:55 MSG-Nr: [ 545784 ] | 9873 x gelesen |
Infos: | 27.02.09 "Einführung Lernzielkatalog"
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Deutsches Rotes Kreuz
Feuerwehr
Hilfsorganisation
Hallo David,
im DRK (LV Hessen) ist für eine Tätigkeit als Ausbilder, egal ob Breitenausbildung (EH/LSM) oder Fachdienstausbildung (SanD, BetrD, IuK, TuS und was wir noch so alles im Angebot haben) der Grundlehrgang "Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung" als Zugangsvoraussetzung vorgeschrieben. Im Rahmen dieses Lehrgangs, der 5 Tage dauert (bitte nicht nach der genauen Anzahl der UE fragen, die kenne ich nicht mehr auswendig), werden einem die didaktischen und methodischen Grundfertigkeiten beigebracht, die für die Ausbildertätigkeit vonnöten sind. Im Rahmen der Fortbildung der Ausbilder werden sowohl die fachlichen als auch die didaktischen Fertigkeiten weitergebildet.
Meiner Ansicht nach sollte jeder Angehörige von FW oder HiOrg, der sich ernsthaft für eine Tätigkeit als Ausbilder - und sei es nur auf Standortebene - interessiert, einen solchen Lehrgang absolviert haben. Obwohl ich bereits vorher beruflich mit Aus- und Weiterbildung zu tun hatte, hat mir dieser Lehrgang viel gebracht.
Viele Grüße
Andreas
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