Geschrieben von David JohoWo erwirbt man sich denn in FW-Deutschland diese Fähigkeiten? Selbst Studium ist sicherlich eine Möglichkeit, kommt aber nicht für alle "Ausbildner" in frage.
Allgemein: Zur Ausbilderbefähigung gehören drei Bereiche die persönliche, die didaktische und die fachliche Eignung.
Die persönliche Eignung hat jeder, der keine schweren Vorstrafen hat (grob gesagt), die didaktische Eignung hat jeder, der die Ausbildereignung in seinem Beruf erwirbt, also die meisten Meister, Techniker, staatl. gepr. XY, Akademiker,... Die fachliche Eignung - da kann man jetzt drüber streiten...
Bei Feuerwehrs gibt es dazu kein Gesetz/VO, auf Standortebene kann sich jeder Häuptling aussuchen wer ausbilden darf. Mancherorts wird es an besonderen Fähigkeiten (erlernter Beruf, Tätigkeit) festgemacht, andernorts dürfen die GF ran, wieder wo anders entscheidet der Chef nach Gutdünken.
Wir haben zwar hier eine FwDV, die festschreibt, wie ich eine Leiter tragen muss, aber keine, die einen Standard für die Ausbilder vorgibt.
Gruß, MaWe
Wenn man aus dem 100. Stockwerk springt, kann man 99 Stockwerke glauben, man könne fliegen. (Capital)
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