Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Gleichzeitig bei der FFW und den Maltesern aktiv? | 43 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8 N.8, Frielendorf Obergrenzebach / Hessen | 545705 |
Datum | 27.02.2009 09:39 MSG-Nr: [ 545705 ] | 9657 x gelesen |
Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
Hallo,
solange man nicht in beiden Organisationen eine Führungsposition hat, ist das doch kein Problem. Wir haben auch einen Rettungssanitäter in der Wehr. In Hessen zum Beispiel ist im HBKG nur geregelt, dass Führungskräfte der Feuerwehr nicht in anderen Organisationen tätig sein SOLLEN. Und SOLLEN heißt nicht MÜSSEN ;-)
Gruß Christian
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| 17.02.2009 15:30 |
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., Rosenheim | |