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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaUrteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient3 Beiträge
AutorHara8ld 8S., Leinfelden-Echterdingen / BW545532
Datum26.02.2009 07:47      MSG-Nr: [ 545532 ]2100 x gelesen
Infos:
  • 25.02.09 5 U 267/06 - Oberlandesgericht Köln

  • Hi,

    was ist an dem Urteil interessant? Wenn ich einen Patient auf einer Trage zum RTW fahre, und mir kippt die Trage um, dann ist dass ja nicht die Schuld des Patienten?
    Oder liege ich da falsch?
    Somit liegt es im Verantwortungsbereich des RA/RS...

    MkG
    Harry


    Errare humanum est

    Das geschriebene stellt meine eigene Meinung dar. Es besteht kein Recht auf Vollständigkeit...

    Wer einen Schreibfehler findet, darf ihn behalten :-)

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    << [Master]antworten 
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     25.02.2009 13:08 Katj7a R7., Köln
     25.02.2009 20:09 Denn7is 7B., Nahe
     26.02.2009 07:47 Hara7ld 7S., Leinfelden-Echterdingen

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    Urteil zur Haftung nach Umfallen einer Trage mit Patient - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt