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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Lehrunterlagen Rettungssäge Stihl MS 460 R | 10 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 545411 | ||
Datum | 25.02.2009 15:18 MSG-Nr: [ 545411 ] | 13510 x gelesen | ||
Geschrieben von Dirk Wagner -> Motorgetriebene Rettungssäge -> Wimutec, etc... Unter "motorbetrieben" versteht man i.d.R. eine Maschine mit Verbrennungsmotor. Die Wimutec ist "elektrischbetrieben" Geschrieben von Dirk Wagner Als allgemeine Frage: Benötigt man auch für die Benutzung von Flex, Wimutec, Säbelsäge eine gewisse Ausbildung oder kann das Ding jeder einsetzen.... Die UVV gilt hier natürlich genauso: Wenn du ganz einfach dran gehst gilt erst mal die GUV-V A1 Grundsätze der Prävention - Es geht ja darum Unfälle zu vermeiden. Danach benötigt jeder Versicherte zur Ausübung einer Ihm übertragenen Tätigkeit eine Unterweisung (dokumentiert; §4) Dann hast du Dich zu überzeugen, ob der Versicherte für die auszuübende Tätigkeit geeignet ist. Kann er diese Tätigkeit nicht ohne Gefahr für sich und seine Mitmenschen ausüben, dann darfst du Ihn nicht damit betrauen (§7) So dann schauen wir in der V-Abteilung weiter und kommen zur GUV-V C53 Feuerwehren. Da sind motor- oder elektrischbetriebene Arbeitsmittel nicht gesondert ausgeführt. Im Anhang steht aber welche Schriften ebenfalls zu beachten sind, da wird dann die GUV-R 500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“ und die GUV-I 8558 „Sicherer Feuerwehr-Dienst“ aufgeführt. In der R-500 könnte man den Teil "kraftbetriebene Schleifwerkzeugen" heranziehen, da stehen aber nur ein paar Umgangsregeln drin. In der GUV-I 8558 gibt es dagegen ein ganzes Kapitel die Nr.C17. Hier findet sich aber kein Hinweis darauf, dass eine Fachkunde bei Arbeiten nachgewiesen werden muss. Bei Arbeiten mit der Motorsäge (C.!8) ist das schon anders. Hier steht ausdrücklich, dass Arbeiten eigentlich nur mit Fachkunde durchzuführen sind. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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