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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Rechtsstellung von Einheitsführern der Hilfsorganisationen | 17 Beiträge | ||
| Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 545374 | ||
| Datum | 25.02.2009 12:11 MSG-Nr: [ 545374 ] | 4447 x gelesen | ||
Geschrieben von Benjamin Lippelt Kann ein Zugführer einer Hilfsorganisation, der im Auftrag der Feuerwehr tätig ist, dies auch? Aus meiner Sicht nein. Gemäß NBrandSchG kann nur der Einsatzleiter (der Feuerwehr) Personen zur Hilfeleistung heranziehen. Der Zugführer der eingesetzten HiOrg hat aber diese Position nicht inne. Im Realfall würde die Situation für den Zugführer bedeuten: "Melden macht frei" - das einzige, was er in dieser Situation machen kann. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | ||||
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