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RubrikSonstiges zurück
ThemaWahlen (JHV)8 Beiträge
AutorMark8us 8M., Trevesen / Opf. / Bayern545128
Datum23.02.2009 20:35      MSG-Nr: [ 545128 ]3014 x gelesen

Geschrieben von Markus WeberAnsonsten darfst du das getrost vergessen.

kann man so nicht sagen, ich kenne das aus einem anderen Verein (eine Musikkapelle) folgendermaßen

hier steht nämlich in der Satzung wenn sich keiner für das Amt des Vorsitzenden bei der Neuwahl aufstellen läßt bleibt der bisherige Vorstand bis zur nächsten Generalversammlung höchstens jedoch ein Jahr in seinem bisherigem Amt.

ob dies nun gut oder eher schlecht für den Verein ist wenn z.B. der Vorstand nicht mehr will sei dahingestellt und eine General- bzw. außerordentliche Versammlung kann der Vorstand mittels Aushang bzw. schriftlicher Ankündigung innerhalb von 14 Tagen einberufen

als schau mal ob es bei euch eine Satzung oder oftmals gibt es noch eine sog. Geschäftsordnung bei Vereinen in denen manche Sachen geregelt sein können


mkG
Markus Müller

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 23.02.2009 17:06 Stef7fen7 T.7, Hemmingstedt
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 23.02.2009 18:59 Stef7fen7 T.7, Hemmingstedt
 23.02.2009 19:09 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 23.02.2009 20:35 ., Trevesen / Opf.
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