News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Berufsfeuerwehr Berlin behindert Weiterbildung in der Freiwilligen FW | 115 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 544904 | ||
Datum | 22.02.2009 16:15 MSG-Nr: [ 544904 ] | 53585 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Kleiber Stefan Die Berliner BF bekommt doch die Kosten erstattet, dem BFler zu zwingen seinen Urlaub zu nehmen ist schlichtweg eine Sauerei! Nein Genau das ist nicht der Fall: In §27 Abs. 2 des Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg steht "Für Freistellungszeiten nach Absatz 1 Satz 4 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt fortzuzahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte. Privaten Arbeitgebern ist das fortgezahlte Arbeitsentgelt auf Antrag durch den Träger des örtlichen Brandschutzes zu erstatten, soweit ihm nicht ein anderweitiger Ersatzanspruch zusteht oder eine Erstattung durch das Land erfolgt. Die Erstattung umfasst auch den Arbeitgeberanteil des Gesamtsozialversicherungsbeitrags sowie die freiwilligen Arbeitgeberleistungen. Arbeitnehmer im Sinne dieser Bestimmung sind Arbeiter, Angestellte und zur Ausbildung Beschäftigte. Ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen, die beruflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind, wird der Verdienstausfall in Form pauschalierter Stundenbeträge ersetzt. " d.h. Berlin würde dem FM seine Bezüge weiter bezahlen, hätte aber da es sich nicht um einen privaten Arbeitgeber nach Satz 2 handelt keinen Erstattungsanspruch gegen die Gemeinde des FM. Einzoge Möglichkeit wäre noch, daß das Land die lohnausfallkosten aus Lehrgängen an der LFS trägt, ob es in Brandenburg so eine Regelung gibt ist mir nicht bekannt. Darüber hinaus sind die Lohnausfallkosten ja nur ein kleiner Teil der Kosten. Aber dennoch soll sich Berlin (als Stadt/ Bundesland) nicht immer so anstellen. Wenn man eben in der Vergangenheit finanziell duerhat Mist gebaut und über seine Verhältnisse gelebt hat, dann muß man eben sparen. Ach ja. Wenns um Feuerwehr geht. Wie lang ist nochmal die Hilfsfrist (u.a. für RTW) in Berlin und wie lang ist sie in Flächenstaaten... Wie schon mehrfach geschrieben. Laßt mich besser niemals in eine Position kommen, wo ich Sparvorschläge machen muß, ich kann da sehr krativ sein... ;-) Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|
0.973