| Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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| Thema | Kostenpflichtiger Einsatz oder ? | 12 Beiträge |
| Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 544884 |
| Datum | 22.02.2009 13:14 MSG-Nr: [ 544884 ] | 4740 x gelesen |
Bayrisches Feuerwehrgesetz
Geschrieben von Markus Müller
lt. Bay Feuerwehrgesetz sind grundsätzlich alle Brandeinsätze nicht kostenpflichtig
Seid mal ein bißchen vorsichtig mit euren Verallgemeinerungen.
BayFwG
Art. 28: Ersatz von Kosten
(2) Kostenersatz nach Absatz 1 kann verlangt werden
1. für Einsätze im abwehrenden Brandschutz und im technischen Hilfsdienst, bei denen die
Gefahr oder der Schaden durch den Betrieb von Kraft-, Luft-, Schienen- oder
Wasserfahrzeugen veranlasst war,
Und ich denke mal, so oder so ähnlich dürfte es in den 15 anderen Feuerwehr oder Brand und Katastrophengesetzen stehen.
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