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Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | ||
Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 544730 | ||
Datum | 21.02.2009 12:42 MSG-Nr: [ 544730 ] | 20866 x gelesen | ||
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Geschrieben von Gerhard Pfeiffer man kann nur hoffen, dass zumindest die Feuerwehren hier ihre Stellung in NRW verteidigen können. Der ständige Kampf hat uns gestählt... Und von Gutachtern geht dabei die geringste Gefahr aus. Wenn überhaupt von deren Auftraggebern. Und wenn man sich mit denen nicht arrangiert, ist man halt auch Schuld, wenn der Gutachter gutachtet, wie der Auftraggeber es in Auftrag gibt... Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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