Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge |
Autor | Ingo8 z.8, LK Harburg / Niedersachsen | 544723 |
Datum | 21.02.2009 12:17 MSG-Nr: [ 544723 ] | 20852 x gelesen |
Infos: | 06.03.09 THW 21.02.09 Erg. Ausst. des Bundes für den KatS 01.02.09 ZSGÄndG im Bundestag
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungsdienst
Geschrieben von Andreas BräutigamKomplizierter ist glaube ich die Einbindung der RD-Ausbildung ins Ehrenamt. Aber das können die Betroffenen sicher besser beantworten.
Solange man (wie in NRW) den RS als Stufenausbildung machen kann sehe ich kein Problem. Eine Verbesserung währe eine Verlängerung der max. Ausbildungsdauer. Und natürlich müssen diese RS auch die Möglichkeit haben im RD tätig zu werden.
Gruß
Ingo
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| 30.01.2009 18:24 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:46 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg |
| 30.01.2009 18:52 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:53 |
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., Bad Hersfeld | |