Rubrik | Katastrophenschutz |
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Thema | Änderung des Zivilschutzgesetz - Rohrkrepierer? | 65 Beiträge |
Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 544699 |
Datum | 21.02.2009 11:39 MSG-Nr: [ 544699 ] | 20928 x gelesen |
Infos: | 06.03.09 THW 21.02.09 Erg. Ausst. des Bundes für den KatS 01.02.09 ZSGÄndG im Bundestag
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Krankentranportwagen mit 4 Tragen des Zivilschutzes.
Zur Aufnahme von 2 Tragen übereinander je Seite gebaut,
werden diese Fahrzeuge heute i.d.R. nur noch mit 2 Patienten geplant, da bei einer Belegung mit 4 Patienten eine Versorgung selbst rudimentär nicht mehr möglich ist.
In den heute nur noch vorhandenen KTW-4 Sprinter des BBK verfügen die Trageplätze auch über ein halbwegs geeignetes Rückhaltesystem (Gurte) die den Patienten fixieren.
Die Vorgängerversionen auf Transitbasis verfügten nicht darüber.
Nachfolger sind die KTW-2 des BBK bzw. N-KTW/KTW-2 der Länder.
Krankentransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ A)
Nicht zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Heinrich BrinkmannIch möchte euch mal erleben, wenn ihr im Regelrettungsdienst dann mit 4-Tragen-Wagen arbeiten müsst :-)
Es gab mal eine Zeit, da war ein Kölner KTW-4 besser ausgerüstet als in Düsseldorfer Regel KTW ,-)
(beide schon gefahren)
mit freundlichen Grüßen
Michael Roleff
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| 30.01.2009 18:24 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:46 |
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Ingo7 z.7, LK Harburg |
| 30.01.2009 18:52 |
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Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd |
| 30.01.2009 18:53 |
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., Bad Hersfeld | |