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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Einsatz in Wohn/Geschäftsräumen | 71 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 543996 | ||
Datum | 17.02.2009 11:46 MSG-Nr: [ 543996 ] | 22446 x gelesen | ||
Geschrieben von Markus Rebholz Liegt wohl daran das man nicht immer Anlagen komplett ausschalten kann.Das stimmt so nicht. Elektrische Anlagen kann man immer ausschalten! Grundsätzlich ist bei Arbeiten auch immer Spannungsfreiheit herzustellen. Es wird nur oft aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht gemacht. Arbeiten unter Spannung (AuS) erfordert besondere technische und organisatorische Maßnahmen. So muss das verbleibende Restrisiko auf ein vertretbares Maß reduziert werden. Dieses vertretbare Maß wird erreicht, wenn die elektrotechnischen Regeln eingehalten und die Anforderungen an die Ausbildung und das „Arbeiten unter Spannung“ aus der BGV A3, der VDE 0105-100 und der BGR A3 erfüllt werden. Weiter findest du gerade in der BGV A3 eine Menge Abschnitte über Fehlerfälle und Anlagenprüfung. Daraus abgeleitet, kann bei einem Feuer nicht mehr sichergestellt werden, dass die Anlage fehlerfrei ist. Ergo-> Die Anlage ist stillzulegen! Geschrieben von Markus Rebholz Nach dieser Aussage sollte ich schon lange Tod oder unglaubliches Glück haben?Ja! Es gibt genug Kollegen, die dieses Glück nicht hatten. Neben der Gefahr des Stromschlages kommen aber noch sekundäre Gefahren - eben dass du von der Leiter fällst oder was auch immer... Seid vorsichtig! Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | ||||
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