Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Leiche im RTW / NRW | 84 Beiträge |
Autor | Manu8el 8S., Westerwald / Rheinland-Pfalz | 543883 |
Datum | 16.02.2009 22:53 MSG-Nr: [ 543883 ] | 23483 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Krankenhaus
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Frank Eisenblaetterdann kann man nur hoffen, dass der Fahrer keine Vollbremsung macht, wenn ein Patient plötzlich stirbt. Denn jeder gefahrener Kilometer mit Leiche ist strafbar. Und die Besatzung müsste gegen den Fahrer aussagen.
Ach Leute, ihr wisst doch genau dass der "Leichentransport im RTW" in der praxis sehr selten ein Problem ist.
Patienten die offensichtlich tot sind, lädt man sich i.d.R. gar nicht erst ein.
Patient wird lebend in den RTW verbracht, erleidet dort einen Kreislaufstillstand:
- Man ist ja dabei, fängt an zu reanimieren und kann natürlich hoffen, dass die nächste Intensivstation noch anderweitige Maßnahmen zur Reanimation ergreifen kann als man im RTW.
(Es gibt Bereiche da wird sehr oft "Unter reanimation" in's KH gefahren, in anderen Fast nie...)
Patient ist schon außerhalb reanimationspflichtig, man verbringt in um des besseren Arbeiten willen jedoch zügig in den RTW
- entweder man verfährt wie im vorherigen Fall (unter Reanimation in's Krankenhaus) oder man übergibt die Leiche der Polizei. Ja, ggf. an Ort und stelle.
Wenn die Polizei mich darum bittet, die Leiche doch bitte $woandershin zu fahren (Rechtsmedizin, um's nächste Eck zum Umlagern) werde ich dem nicht entsprechen.
Ersucht die Polizei jedoch um Amtshilfe (weil ein umlagern vor Ort, oder ablegen vor Ort wegen der "öffentlichen Sicherheit und Ordnung" nicht möglich ist) und hat die mir weisungsbefugte Stelle (das dürfte Regelmäßig die Leidstelle oder der "Chef vom Dienst" sein) nichts dagegen (Berücksichtung der Gesamtlage im Rettungsdienst u.ä.): Wieso sollte die RTW-Besatzung dieses Ablehnen?
Manuel
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