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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Unterschriftensammlung für das nächstgelegene Notarztsystem | 25 Beiträge | ||
Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 543169 | ||
Datum | 14.02.2009 14:48 MSG-Nr: [ 543169 ] | 4998 x gelesen | ||
Moin, sollte sowas nicht schon zu "Behinderung einer Hilfeleistung" mit Schulderschwerniss "Im Amt" zählen ? Im Zweifelsfalle ist da immer einer Schuld dran, und wenn es die Landesregierung ist, die so einen Unsinn erlässt, wonach sich andere dann richten. Und wenn der Leitstellendisponent wusste, daß es einen NEF/NAW-Standort gibt, der näher liegt als der eigene, dann ist der Tatbestand von ihm Schuldhaft begangen worden. Und da reden wir von Bundesrecht, das ja bekantlich Länderrecht bricht . Gruß Lutz | ||||
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