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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Aufgabenverteilung zwischen Kommandant und Stellvertreter | 6 Beiträge | ||
Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 543038 | ||
Datum | 13.02.2009 20:32 MSG-Nr: [ 543038 ] | 3174 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Thomas Riegger Ist der Stellvertreter nur ein "rechtlich notwendiges Anhängsel" oder hat er einen klaren Aufgabenbereich. Gute Frage! In der DDR hat man die Antwort so drauf gefunden: Die Stv. waren gleichzeitig Leiter von Fachgebieten, so gab es unter dem WL: den Stv. für E&A (Einsatz und Ausbildung) den Stv. für T&A (Technik und Ausrüstung) den Stv. für KiB (Kontrollen im Brandschutz (&Öffentlichkeitsarbeit)) ... Nachdenkenswert? mkg hwk | ||||
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