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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaAufgabenverteilung zwischen Kommandant und Stellvertreter6 Beiträge
AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen543038
Datum13.02.2009 20:32      MSG-Nr: [ 543038 ]3174 x gelesen

Hallo,
Geschrieben von Thomas Riegger
Ist der Stellvertreter nur ein "rechtlich notwendiges Anhängsel" oder hat er einen klaren Aufgabenbereich.
Gute Frage!
In der DDR hat man die Antwort so drauf gefunden:
Die Stv. waren gleichzeitig Leiter von Fachgebieten, so gab es unter dem WL:
den Stv. für E&A (Einsatz und Ausbildung)
den Stv. für T&A (Technik und Ausrüstung)
den Stv. für KiB (Kontrollen im Brandschutz (&Öffentlichkeitsarbeit))
...

Nachdenkenswert?


mkg hwk

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 13.02.2009 19:54 Thom7as 7R., Gammertingen
 13.02.2009 20:32 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 13.02.2009 20:45 ., Kirchheim unter Teck
 13.02.2009 21:29 Thom7as 7R., Gammertingen
 13.02.2009 21:36 ., Kirchheim unter Teck
 13.02.2009 21:51 Dani7el 7G., Überherrn

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