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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Werbungskosten | 21 Beiträge | ||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 542581 | ||
Datum | 12.02.2009 07:35 MSG-Nr: [ 542581 ] | 10663 x gelesen | ||
Hallo, du kannst versuchen, die Verpflegungsmehraufwendungen geltend zu machen bei Abwesenheit von 24 Stunden. Ein Teil meiner Kollegen bekommt das anerkannt, ist wohl abhängig vom Sachbearbeiter. Weiterhin kannst Du die Anschaffungen/Abschreibung von Sportkleidung für den Dienstsport angeben. Beiträge zu Gewerkschaften und Berufsverbänden lassen sich auch absetzen. --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | ||||
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