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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Celle / Niedersachsen | 542404 | ||
Datum | 11.02.2009 12:58 MSG-Nr: [ 542404 ] | 49760 x gelesen | ||
Kannst Du mir dann bitte den Unterschied erklären!? Ich meine der Unterschied würde nicht in der Rechtssform (GmbH) liegen, denn ob eine GmbH Herrn Mayer gehört, oder einer Stadt spielt für deren Handeln keine Rolle. Herr Mayer darf nämlich auch nicht mit Bleulicht in der stadt herumfahren, um seine Handwerksleistungen möglichst schnell an den - dann - zufiredenen Kunden zu bringen. Der Unterschied ist nur, dass wenn Herr Mayer schlecht wirtschaftet, er seine Mitarbeiter entlassen muss, wenn die GmbH, die einer Stadt gehört schlecht wirtschaftet, wird der Fehlbetrag aus dem Stadtsäckel zugeschossen... | ||||
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