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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 542402 | ||
Datum | 11.02.2009 12:56 MSG-Nr: [ 542402 ] | 49765 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Lüder Pott Wenn bei extremer Wetterlage der Verkehr zum Erliegen kommt, weil ein Großteil der Vehikel nicht mehr automobil ist, dann betrifft das auch die Feuerwehr und den Rettungsdienst. Quelle: FFH Schnepflug macht Feuerwehr den Weg frei. Gruß Uwe Dieses Dokument wurde elektronisch erstellt und enthält daher weder Kaffeeflecken noch Kuchenkrümel. | ||||
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