Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542381 |
Datum | 11.02.2009 10:39 MSG-Nr: [ 542381 ] | 50177 x gelesen |
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
In My Humble Opinion - Meiner bescheidenen Meinung nach
Geschrieben von Thomas EdelmannGroßer Chef sagt macht mal, das Machen widerspricht nicht irgendwelchen grundsätzlichen Rechtsgütern, deshalb mache ich.
Sollte dabei etwas passieren, greift erstmal die Amtshaftung.
Analog zur Aussage von Andreas Bräutigam: damit kann ich leben.
Geschrieben von Thomas EdelmannBei strafrechtlichen Dingen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung (weil ich jemanden angefahren habe), muß ich sehen wie ich da raus komme, aber das Problem hat man generell als MA und Fahrer bei der Feuerwehr.
Ich sehe ein, mein Beispiel war unglücklich gewählt, weil der Aspekt der KV tangiert wird - vergessen wir's einfach.
Was mir noch aufgefallen ist: Deine Frage zum STVO-gemäßen Verhalten (sinngemäß: was, wenn ich steckenbleibe und eine Straße blockiere) wurde schlicht übergangen, wahrscheinlich, um nicht das nächste Thema anzuschneiden. ;-)
Rein subjektiv: Knöllchen wären wahrscheinlich für die leidende Volksseele eine Beruhigung, würden aber in vielen Fällen die Falschen treffen oder besser: nicht die Richtigen. Denn IMHO sind es doch die großen Sattelzüge, die den größten Anteil am Chaos haben. Und da sitzen die Fahrer nur ganz unten in der Nahrungskette, die Sommerreifen bzw. den Druck zu Fahren verantworten die, die keine Knöllchen bekommen - sofern die Polizei in der Situation dafür überhaupt Zeit hätte.
Gruß
Christoph
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