Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge |
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 542369 |
Datum | 11.02.2009 10:06 MSG-Nr: [ 542369 ] | 50156 x gelesen |
1. Rettungsassistent
Berufsausbildung (derzeit 2 Jahre, geplant 3 Jahre)
Aufstieg vom RS durch Fortbildung noch möglich.
Verantwortlicher Transportführer eines RTW oder Fahrer des NEF
2. Rechtsanwalt
Feuerwehr
1. Maschinist
2. Mitarbeiter
Geschrieben von Christoph HeitfeldWeil meine Motivation eine gänzlich andere ist und es mir nebenbei bis zu einem gewissen Zeitpunkt trotz der räumlichen Nähe völlig egal ist, was die Feuerwehr Remscheid bei Schneefall macht. Der Zeitpunkt, an dem es mir nicht mehr egal ist, ist der, bei dem ich persönlich betroffen bin:
Da ich es nicht als sinnvoll erachte, meine RA des Vertrauens für FW Angelegenheiten zu jedem Alarm zu konsultieren (die hab ich wirklich), reduzieren sich deine Beispiele auf folgendes Konstrukt:
Großer Chef sagt macht mal, das Machen widerspricht nicht irgendwelchen grundsätzlichen Rechtsgütern, deshalb mache ich.
Sollte dabei etwas passieren, greift erstmal die Amtshaftung. Bei strafrechtlichen Dingen, wie z. B. fahrlässiger Körperverletzung (weil ich jemanden angefahren habe), muß ich sehen wie ich da raus komme, aber das Problem hat man generell als MA und Fahrer bei der Feuerwehr.
Gruß
Thomas
Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion
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