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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 542360 | ||
Datum | 11.02.2009 09:45 MSG-Nr: [ 542360 ] | 50191 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin Semmler Ist es denn in NRW üblich, dass die Feuerwehr Polizeiaufgaben übernimmt? Nein. Aber dass sie Aufgaben der Behörde "(Ober)bürgermeister/in XY" übernimmt, ist üblich, jeden Tag in jeder Gemeinde. Im Bergischen halt auch diese Aufgabe, AIFAIK schon seit Jahren gemeinsam mit dem THW (da ist nämlich öfter mal richtig Winter). Die Verwendung von Blaulicht und Einsatzhorn ist dabei solange dringend zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit in höchster Eile geboten, bis ein Verwaltungsrichter oder die Kommunalaufsicht der Oberbürgermeisterin von Remscheid (mit ihren nachgeordneten Stellen) rechtswirksam einen Ermessensfehler nachweist. Ob da aber echt was wirkt, können nur die Kollegen aus Remscheid sagen. bei diesen Lagen hat man ja oft nicht das Problem des Wegfahren Wollens für den Streudienst, sondern des Könnens. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | ||||
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