News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8ph 8H., Hagen / NRW | 542338 | ||
Datum | 11.02.2009 08:41 MSG-Nr: [ 542338 ] | 50261 x gelesen | ||
Moin Hubert! Geschrieben von Hubert Kohnen Wo ist jetzt das Problem???? Dass Fahrzeuge des Räumdienstes, die unbestritten Sonderrechte haben, keine Wegerechte haben, denn die gibt's nur mit Blau und Horn. Das Problem ist, dass jetzt offensichtlich Feuerwehrfahrzeuge einzig und allein als Straßenräumer vorwegfahren und für die Räumfahrzeuge das Wegerecht einfordern. Frage 1: dürfen Feuerwehren für andere (=Unberechtigte) Wegerechte einfordern, während sie selbst eigentlich gar kein Wegerecht benötigen? Frage 2: dürfen Räumdienste Wegerechte mittelbar beanspruchen, obwohl sie diese Möglichkeit gar nicht haben? Beide Fragen kann ich nicht beantworten, maximal raten. Gruß Christoph | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|