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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr als Streudienst | 98 Beiträge | ||
Autor | Mart8in 8S., Celle / Niedersachsen | 542296 | ||
Datum | 10.02.2009 23:39 MSG-Nr: [ 542296 ] | 50453 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Martin Semmler--- Solange der (Ober)Bürgermeister das als Aufgabe Feuerwehr(beamten) per Verfügung überträgt (und sie entsprechend ausbildet) gibt es keine Probleme. So könnte/kann die Feuerwehr auch Knöllchen schreiben, Straßen reinigen, Ampeln warten, und und und. Ob die Feuerwehr das dann mit Bleulicht machen darf ist eine andere Frage. Habe ich gerade etwas weiter oben geschrieben... Ist aber immer noch nicht "Wir machen den Weg frei" ;o) | ||||
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